3 Wünsche für einen gerechteren BU-Schutz

Wunschzettel für bessere BU-Angebote

zuletzt aktualisiert am 10.11.2013

Maklerkollege Matthias Helberg aus Osnabrück hatte neulich Versicherungsvermittler und -berater aber auch Verbraucherschützer und Journalisten aufgerufen, Vorschläge für bessere Berufsunfähigkeitsversicherungen und einen gerechteren BU-Schutz zu unterbreiten. Natürlich bin ich mir bewusst, dass die Wünsche einzelner Fachleute bestehende Ungerechtigkeiten und Fehlentwicklungen nicht ändern werden. Aber es ist trotzdem eine gute Idee, wenn zumindest darüber gesprochen bzw. geschrieben wird – und es gibt zweifellos auch Ungerechtes und Verbesserungswürdiges zu diesem Thema. Meine 3 wichtigsten Wünsche habe ich nachfolgend zusammengefasst:

Stark vereinfachte Gesundheitsprüfung bei Personen, die das 19. Lebensjahr noch nicht vollendet haben!

Die finanzielle Absicherung für den Fall einer Berufsunfähigkeit ist für alle Berufstätigen wichtig. Deshalb sollte jeder zu einem bestimmten Zeitpunkt die Möglichkeit haben, sich finanziell gegen eine Berufsunfähigkeit abzusichern. Ohne Unterstützung eines gesetzlichen Vertreters kann man aber erst nach Vollendung des 18. Lebensjahres eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen. Offenbar geht auch der Gesetzgeber davon aus, dass man erst mit Erreichen der Volljährigkeit die Notwendigkeit und Bedeutung einer solchen Versicherung sowie deren Versicherungsbedingungen und Klauseln verstehen kann.

Viele Jugendliche erleiden aber schon vor ihrer Volljährigkeit Vorerkrankungen, so dass sie nie eine Chance auf eine BU-Versicherung ohne Risikozuschläge oder Leistungsausschlüsse haben. Aber kein junger Mensch sollte mit Risikozuschlägen, Leistungsausschlüssen oder gar einer Ablehnung bestraft werden können, nur weil die Eltern nicht schon frühzeitig für eine entsprechende Absicherung gesorgt haben. Außerdem dürfte es einem 18-jährigen kaum möglich sein, sich beispielsweise an psychische Untersuchungen/Behandlungen der letzten 10 Jahre oder alle ambulanten Untersuchungen/Behandlungen innerhalb der letzten 5 Jahre zu erinnern!

Deshalb sollte jeder Jugendliche nach Vollendung des 18. Lebensjahres innerhalb eines bestimmten Zeitraumes (z. B. innerhalb von zwölf Monaten) die Möglichkeit haben, eine Versicherung mit stark vereinfachter Gesundheitsprüfung abzuschließen.

Abschaffung der Berufsgruppen zur Beitragsermittlung

Seit einigen Jahren stufen die BU-Versicherer die zu versichernden Personen in eine immer größer werdende Anzahl von Berufsgruppen ein. Dies führt dazu, dass der BU-Schutz für Ärzte und Akademiker immer preiswerter – für körperlich bzw. handwerklich Tätige aber immer teurer bis unbezahlbar wird. Man könnte dies auch als Rosinenpickerei der Versicherungsgesellschaften bezeichnen. Aber darf jemand auf Grund seines ausgeübten Berufs bestraft und von der Solidargemeinschaft der Versicherten ausgeschlossen werden? Ich sage: Nein! Unsere Gesellschaft braucht den Kraftfahrer, den Baufacharbeiter oder den Entsorger genauso wie den Arzt oder den Ingenieur. Deshalb sollten Berufsgruppen generell abgeschafft werden und für alle Berufe ein einheitlicher, bezahlbarer Beitragsatz erhoben werden.

Übrigens scheinen die Versicherer selbst von der Anzahl der eingeführten Berufsgruppen überfordert zu sein. So stuft beispielsweise die Stuttgarter in ihrer aktuellen Tarifsoftware (Stand 01.11.2013) den „Bachelor Psychologie“ in die Berufsgruppe „G1B“, aber den „Master Psychologie“ in die ungünstigere Berufsgruppe „G1C“. Die „Dialog“ dagegen unterscheidet den „Umweltschutztechniker/in“ (BG 2) vom „Techniker/in – Umweltschutz“ (BG 3). Diese Aufzählung ließe sich jetzt noch beliebig erweitern. Auch aus dieser Sicht wäre es für alle Beteiligten günstiger, die Berufsgruppen abzuschaffen.

Prüfung auf Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht noch vor Abschluss des Versicherungsvertrages

Laut den mir vorliegenden Statistiken zu den Ablehnungsgründen bei BU-Leistungsfällen erfolgen 14 % der Ablehnungen wegen einer Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht. Weitere 12 % der Ablehnungen beruhen auf Vertragsanfechtungen wegen Betrugs. Natürlich bin auch ich der Meinung, dass die Versichertengemeinschaft vor Betrügereien geschützt werden muss. Aber insbesondere bei den o.g. 14 % Ablehnungen wegen einer Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht, bin ich mir nicht sicher, ob hier wirklich immer ein schuldhaftes Verhalten des Antragstellers bzw. der zu versichernden Person vorliegt.

Ich möchte diesbezüglich nur daran erinnern, dass der gesetzlich Krankenversicherte weder von seinem Arzt noch von seiner Krankenversicherung eine Abrechnung der durchgeführten Beratungen, Untersuchungen oder Behandlungen bekommt. Unter Umständen kann sich der Antragsteller nach einer gewissen Zeit gar nicht mehr erinnern, ob er vor 4 oder 5 Jahren beim Arzt war und was dieser damals diagnostiziert hatte. Und kein Patient kann 100%-ig wissen, welche Verdachtsdiagnosen und Notizen der Arzt in die Patientenakte eingetragen hat. Es ist auch nicht immer möglich, dies zu erfragen. Manchmal hat der Antragsteller den Wohnsitz geändert, manchmal hat der Arzt seine Praxis inzwischen geschlossen.

Deshalb würde ich mir wünschen, dass die Versicherungsgesellschaften noch vor Annahme eines BU-Antrags ihre Prüfung auf Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht bezüglich der Gesundheitsfragen vornehmen. Dies setzt natürlich voraus, dass sich der Versicherer wirklich nur auf Beratungen, Untersuchungen und Behandlungen innerhalb der im Antrag angegebenen Fristen beschränkt.

Sicherlich würden sich dadurch die Verwaltungskosten etwas erhöhen. Aber so würde bei der Leistungsprüfung ein prozentual beachtlicher Ablehnungsgrund entfallen und sich das Vertrauen der Bevölkerung zur Berufsunfähigkeitsversicherung verbessern.

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