Tipps zur Antragstellung

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Antworten auf die häufigsten Fragen zur Antragstellung

  1. Ist es sinnvoll, die Gesundheitsfragen im Antragsformular zusammen mit einen Fachmann zu beantworten?
    Natürlich ist ein Rat von Fachleuten sinnvoll, wenn man nicht genau weiß, wie diese Fragen zu beantworten sind. Allerdings sollte das Ausfüllen des Antrags niemals dem Versicherungsvertreter überlassen werden, denn dieser hat ein hohes wirtschaftliches Interesse an einer erfolgreichen Versicherungsvermittlung. So ist es dann einerseits zwar erschreckend, andererseits aber auch kaum verwunderlich, wenn bei einem Test der „Stiftung Warentest“ 10% der Versicherungsvertreter eine Pollenallergie und gar 25% der Vertreter eine Gastritis nicht in den Antrag aufgenommen haben, obwohl die Testpersonen diese Vorerkrankungen ordnungsgemäß nannten (vergleichen Sie hierzu „Finanztest“ Heft 10/2009).
     
    Unser Rat:
    Beantworten Sie die Fragen an die zu versichernde Person selbst. Nehmen Sie sich hierzu ausreichend Zeit und lassen Sie sich keinesfalls von einem Versicherungsvermittler drängen. Sind Sie sich über die Art oder den Zeitraum einer Vorerkrankung nicht sicher, fragen Sie besser Ihren Arzt. Wir senden Ihnen die Antragsformulare zur Beantwortung der Gesundheitsfragen zu. So können Sie sich durchaus auch mehrere Tage Zeit nehmen, um sich über eventuelle Vorerkrankungen umfassend zu informieren.
     
  2. Kann man die Beantwortung der Gesundheitsfragen umgehen, indem man die Versicherungsgesellschaft an den Arzt verweist?
    Nein - die Beantwortung der Gesundheitsfragen in Rahmen der vorvertraglichen Anzeigepflicht muß durch den Versicherungsnehmer bzw. durch die zu versichernde Person erfolgen. Aber Sie können natürlich hierzu Ihren Arzt konsultieren und prüfen lassen, ob Sie alle Vorerkrankungen im gefragten Zeitraum angegeben haben. Häufig sind in der Patientenakte auch Vermerke aus eher beiläufigen Bemerkungen enthalten, an die Sie sich vielleicht gar nicht mehr erinnern können. Wenn zum Beispiel der Arzt bei einer Routineuntersuchung beiläufig bemerkt: „Die Knie sind auch nicht mehr die jüngsten“, dann betrachtet man dies ab einem bestimmten Alter sicherlich als Selbstverständlichkeit und kaum beachtenswert. Es kann aber später durchaus bedeutungsvoll werden, wenn nämlich der Arzt hierzu eine „beginnende Arthrose“ in der Akte dokumentiert hat, und dies bei einer Leistungsprüfung wegen einer beantragten BU-Rente festgestellt wird.
     
    Unser Rat:
    Konsultieren Sie zur Beantwortung der Gesundheitsfragen Ihren Arzt. Bitten Sie ihn bei dieser Gelegenheit auch, bei eventuellen Nachfragen des Versicherers nicht die gesamte Patientenakte zu kopieren, sondern nur die Vorerkrankungen innerhalb des gefragten Zeitraums zu nennen.
     
  3. Sollte man eine neue Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen, wenn man einen alten Vertrag mit abstakter Verweisbarkeit hat?
    Natürlich wäre es vorteilhaft, eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit besseren Versicherungsbedingungen zu haben. Hat sich allerdings der Gesundheitszustand inzwischen verschlechtert, kann es schwierig werden, einen neuen Vertrag ohne Ausschlüsse zu bekommen. Desweiteren können auch das höhere Eintrittsalter oder eine inzwischen geänderte Berufstätigkeit eine deutliche Beitragsänderung zur Folge haben. Aber versuchen sollte man natürlich, seinen BU-Schutz zu verbessern.
     
    Unser Rat:
    Wählen Sie aus unserem Online-Vergleich die für Sie optimale Berufsunfähigkeitsversicherung aus und stellen Sie einen diesbezüglichen Antrag. Vermerken Sie in dem Antrag, daß die bestehende BU-Versicherung durch die jetzt beantragte Versicherung ersetzt werden soll. Kündigen Sie die bestehende BU-Versicherung aber erst, nachdem der neue Antrag zu den von Ihnen gewünschten Konditionen angenommen wurde.