
Laut Angaben des Verbandes Deutscher Rentenversicherungsträger mußte in der Vergangenheit jeder 4. Erwerbstätige vorzeitig aus dem Erwerbsleben ausscheiden. Davon betroffen sind nicht nur ältere Menschen - 25 % aller Rentenempfänger sind jünger als 45 Jahre!
Falsch ist auch die häufig verbreitete Annahme, daß nur Berufstätige mit höheren Unfallrisiken oder starken körperlichen Belastungen ihren Beruf vorzeitig aufgeben müssen. Immer häufiger sind nämlich Alltagsstress, psychische Belastungen am Arbeitsplatz oder familiäre Probleme
Ursachen einer späteren Berufsunfähigkeit.
Mit 36% sind psychische Erkrankungen die Hauptursache für Erwerbsminderung, gefolgt von Zell-Neubildungen (17%) und Krankheiten des Muskel-Skelett-Systems (16%).
Beispiele aus der Praxis:
Schlaganfall in jungen Jahren
Als Sebastian S.* seine Berufsunfähigkeitsversicherung abschloß, ahnte er noch nicht, wie wichtig diese Entscheidung für ihn werden würde. Der damals 19-Jährige
war nach zweijähriger Lehre als Chemielaborant tätig und hatte noch keine wesentlichen Erkrankungen, so daß er seine BU-Versicherung zu normalen Konditionen abschließen konnte.
Doch nur wenige Monate später erlitt er einen Schlaganfall und infolge dessen eine Hemiparese (halbseitige Lähmung). Sebastian ist seitdem zu 100% berufsunfähig. Die Leistungsprüfung
konnte innerhalb von 2 Arbeitstagen abgeschlossen werden, da Sebastian auch bei der Leistungsanmeldung vollständige Angaben machte und keine medizinischen Fragen mehr offen blieben. Seitdem erhält
er von der "Alte Leipziger Lebensversicherung a.G." die vereinbarte BU-Rente in Höhe von monatlich 800 €.
Auf gute Versicherungsbedingungen kommt es an
Auch Nadine N.* hatte gleich nach Abschluß ihrer Ausbildung zur IT-Systemkauffrau eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen. Sie war zu diesem Zeitpunkt 20 Jahre jung und hatte aus ihrer
Sicht keinerlei gesundheitliche Beschwerden. So konnte sie problemlos eine BU-Versicherung mit guten Versicherungsbedingungen und günstigen Beiträgen abschließen. Nach 2 Jahren machten sich
bei ihr Schmerzen in den Knochen, vor allem im Kniebereich bemerkbar. Als 23-Jährige erhielt sie schließlich die Diagnose "Knochenkrebs" und die Ärzte attestierten eine 50%-ige
Berufsunfähigkeit. Da die "Alte Leipziger Lebensversicherung a.G." bedingungsgemäß auf eine Beitragsanpassung oder Kündigung bei unverschuldeter Anzeigepflichtverletzung (heute
geregelt in §19 VVG) verzichtet, erhält Nadine die vereinbarte monatliche BU-Rente in Höhe von 1000 €, auch wenn zum Zeitpunkt der Antragstellung schon Indizien auf die Erkrankung hindeuteten,
die jedoch damals von den Ärzten und damit von der Antragstellerin fälschlicherweise als belanglos und nicht mitteilungsbedürftig eingestuft wurden.
Auch die Psyche kann erkranken
Maria L.* arbeitet als kaufmännische Angestellte am Empfang einer großen Rechtsanwaltskanzlei. Vor einem Jahr stellt ihr Arzt einen psychischen Erschöpfungszustand
sowie eine depressive Verstimmung fest. Es folgt ein Klinikaufenthalt. Die 34-Jährige erhält antidepressive und stimmungsstabilisierende Medikamente.
Doch Maria L. leidet auch danach unter massiven Persönlichkeits- und Konzentrationsstörungen. Die Mediziner bescheinigen: Sie ist zu 100 Prozent berufsunfähig.
Maria L. ist seit 2000 gegen Berufsunfähigkeit versichert. Dieser Fall ist jetzt eingetreten – sie erhält von der "VOLKSWOHL BUND Lebensversicherung a.G." die
vereinbarte Monatsrente von 750 Euro.
Schwerbehindert nach Thrombose
Alles beginnt mit einer Venenthrombose im Unterschenkel. Seitdem hat der 33-jährige Dirk S.* Schmerzen beim Auftreten. Die Folge ist eine ständige Fehlbelastung, die Knochen und
Gelenke beeinträchtigt und seine ohnehin bestehenden Rückenbeschwerden noch verschlimmert. Dirk S. hinkt stark, kann sich ohne Unterarmgehstützen nicht mehr fortbewegen.
Tätigkeiten, die mit langem Sitzen, Stehen, Tragen oder Treppensteigen verbunden sind, sind nicht mehr möglich. Doch das muss er können, will er weiter als Bürokaufmann in einer
Großhandelszentrale arbeiten. Dirk S. nimmt an einer Reha-Behandlung teil, nach der sich sein Zustand trotzdem nicht grundlegend bessert. Die Ärzte bescheinigen: Das wird
voraussichtlich auch so bleiben. Dirk S. ist schwerbehindert.
Dirk S. hat 1997 eine Berufsunfähigkeitsversicherung beim VOLKSWOHL BUND abgeschlossen. Aus der erhält er jetzt eine monatliche Rente von über 1000 Euro. Zusammen mit der
gesetzlichen Erwerbsminderungsrente beträgt sein Einkommen über 1500 Euro.
Unverhofft kommt oft
Am 13.09.2000 beantragte der damals 33-jährige Michael K.* als angestellter Projektleiter einer Konzertagentur eine Berufsunfähigkeitsversicherung. Zum diesem Zeitpunkt
litt er unter keinen nennenswerten Vorerkrankungen. Am 18.09.2000 früh morgens klagte er über plötzliche Kopfschmerzen im Nackenbereich und ging ein paar Tage später
zum Arzt, welcher eine sofortige Aufnahme in die Uniklinik veranlaßte. Im dortigen CCT wurde eine Gehirnblutung festgestellt, dies wurde dem Versicherer erstmals am 25.09.2000 telefonisch
angezeigt. Nach der ärztlicher Akutversorgung machte Michael K. eine medizinische Reha-Maßnahme und nach einer weiteren Rekonvaleszenzzeit von 10 Wochen sollte eine stufenweise Wiedereingliederung
in den gewohnten Tätigkeitsbereich erfolgen. Doch bis zum heutigen Zeitpunkt konnte er seine letzte Tätigkeit nicht mehr aufnehmen, da er weiterhin unter Konzentrationsschwierigkeiten,
Merkfähigkeitsstörungen und psychischen Problemen leidet. Zurzeit ist er als Aushilfskraft in einem Landhandel auf 325 EUR-Basis tätig.
Obwohl die Erkrankung noch vor Versicherungsbeginn aufgetreten war, hat die "WWK Lebensversicherung a.G." im Rahmen ihres vorläufigen Versicherungsschutzes am 23.01.2001 die
Berufsunfähigkeit anerkannt und rückwirkend ab 01.10.2000 Leistungen wegen Berufsunfähigkeit erbracht, ohne daß der Versicherte selbst jemals einen Beitrag zu diesem Vertrag
entrichtet hatte!
*Namen geändert